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Meschede setzt Bändchen-Regelung für 2G-Kontrolle im Handel ein

Startseite » Allgemein » Meschede setzt Bändchen-Regelung für 2G-Kontrolle im Handel ein Beitrag vom 2. Februar 2022

Aktion macht Kunden das Shoppen bequemer

Meschede. Mit kleinen Papierbändchen am Handgelenk können die Besucher der Mescheder Einkaufsvielfalt ab Donnerstag, 3. Februar ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen und so das mehrfache Zücken der Ausweise auf eine einmalige Kontrolle pro Tag reduzieren. Einkaufen und Bummeln soll so in der anhaltenden Pandemielage wieder einfacher werden.

Viele kennen sie vom Hotelurlaub oder Musikfestival. Seit Pandemiezeiten gibt es die kleinen Papierbändchen auch in Deutschlands Innenstädten. Die Werbegemeinschaft Meschede aktiv hat sich gemeinsam mit dem Stadtmarketing Meschede und dem Ordnungsamt für die Einführung der 2G-Bändchen im Handel eingesetzt.

Ziel ist es, die 2G-Zutrittskontrolle im Einzelhandel auf Grundlage der geltenden Coronaschutzverordnung zu vereinfachen. Kundinnen und Kunden erhalten gegen Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises und Vorzeigen eines Ausweispapieres ein tagesaktuelles 2G-Bändchen. Das Tragen des Bändchens ist freiwillig und die Daten werden nicht erfasst. Sie gelten in allen teilnehmenden Geschäften, die anhand eines Mitmach-Plakates erkennbar sind. Die Bändchen gelten nicht in der Gastronomie, da hier die 2G-Plus-Regel gilt. Um einen möglichen Missbrauch vorzubeugen, sind die Bändchen nur tagesaktuell gültig.

Interessierte Betriebe können sich an Petra Streich, Daniela Langer, Petra Büsse oder Kristina Knappstein wenden, um die Bändchen zur Ausgabe an die Kunden zu erhalten.

Trotz der einmaligen Kontrolle bei der Ausgabe der Bändchen können jederzeit Kontrollen des 2G-Status durchgeführt werden. Die gültigen Impfnachweise und Personalausweise müssen von den Kunden weiterhin mitgeführt werden, da es trotz der Bändchen-Regelung auch Kontrollen geben kann.

Weitere Informationen gibt es auf www.meschede.de

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